Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Bestellungen stellen ein Angebot an Weingut Schlager zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung zugesandt. Die Lieferung der Waren erfolgt nach Vereinbarung. Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den geltenden Lieferbedingungen einverstanden.

2. Qualität
Für alle Produkte, garantiert Weingut Schlager größtmögliche Sorgfalt bei der Verarbeitung sowie einwandfreie Produktqualität.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart oder angeboten. Sollte die Lieferung an den Kunden nicht möglich sein, weil der Kunde zum Zeitpunkt nicht an der von ihm angegebenen Adresse angetroffen wird, muss eine neuerliche Zustellung seitens des Kunden mit der Spedition vereinbart werden. Wenn eine neuerliche Zustellung mit weiteren Kosten verbunden ist, trägt Diese der Kunde.

4. Fracht sowie Frachtkosten
Es werden grundsätzlich keine Transportkosten separat in Rechnung gestellt.  Diese werden bei Handelseinigkeit schon vorab im Kaufpreis berücksichtigt. Eine eventuelle Rücksendung der Ware wegen Unzustellbarkeit oder unbegründeter Annahmeverweigerung gehen zu Lasten des Kunden. Die Zustellung der Ware, muss der zustellenden Spedition, an Werktagen von 7 h bis 17 h ermöglicht werden. Fixe Übernahme Termine oder andere Übernahme Zeiten sind dem Weingut Schlager oder der Spedition mit der Anforderung der Ware bekannt zu geben und zu vereinbaren. Grundsätzlich, gilt eine LKW Ladung mit eintreffen beim Kunden, als zugestellt. Die Löschung der LKW-Ladung hat durch und auf Gefahr des Kunden und ohne lange Wartezeiten zu erfolgen. Verzögerungen beim Entladen, die vom Kunden verursacht werden, z.B.: Platzmangel, defekte Flurförderzeuge u.ä. und deshalb deutliche Mehrkosten entstehen, werden weiter verrechnet.

5. Steuern & Zölle
Alle Preise verstehen Sie inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Offerte können von dieser Regelung im Einzelfall ausgenommen sein. Bei Exportgeschäften in nicht EU-Länder, geht die Einfuhrumsatzsteuer des jeweiligen Landes zu Lasten des Kunden. Die Verzollung der Ware übernimmt je nach Auftragswert entweder das Weingut Schlager oder der Kunde nach Vereinbarung.

6. Preise
Die Preisangaben bei den Produkten gelten für den Zeitpunkt des Kundenbesuchs. Mit aktuellen Preislisten verlieren alle früheren Angebote ihre Gültigkeit.

7. Angebote
Die Weingut Schlager Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn dies nicht ausdrücklich anders schriftlich festgehalten ist. Wenn bei einem angenommenen Angebot durch den Kunden, noch zu vereinbarende Punkte oder zusätzliche Vorgaben ausbedungen werden, die für den Angebots-Ersteller unerfüllbar sind, ist Dieser berechtigt von Angebot ersatzfrei zurückzutreten.

8. Reklamationen
Der Kunde überprüft die Lieferung sofort nach Erhalt auf Transportschäden, Vollständigkeit und Richtigkeit. Transportschäden müssen, aufgrund der Transportversicherung, sofort beim Empfang reklamiert werden und sind vom Zusteller (LKW-Fahrer) mit seinem Namen und Unterschrift zu bestätigen. Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht anerkannt werden. Versteckte Mängel sind bildlich festzuhalten und zu dokumentieren, wie z.B. Paletten Nummer 14 unterste Lage.  Berechtigte Reklamationen, wie Korkgeschmack oder Trübung im Wein, werden vom Weingut Schlager selbstverständlich ersetzt oder in Abzug gebracht. Selbst ausgewählter Wein der nicht schmeckt, wird nicht als Reklamation anerkannt.

9. Exklusive Abfüllungen
Bei Weinen, die speziell für einen Kunden abgefüllt werden, bekommt der Abnehmer im Vorfeld oder bei Annahme des Offertes eine Probe des ausgewählten Weines zugesendet. Wenn nach einer Frist von 2 -3 Wochen, falls nicht anders vereinbart, gegen den Wein keine Einwände bekanntgegeben werden sowie noch zu vereinbarende Punkte geklärt sind,  gilt die Bestellung als angenommen. Der Kunde erhält von uns eine Auftragsbestätigung mit allen Details zur Bestellung. Marginale Unterschiede zw. Bemusterung und fertiger Ware sind nicht ganz auszuschließen. Einzelne, willkürlich entnommene Weinflaschen der abgefüllten Chargen, werden einbehalten, um die weitere Entwicklung oder Veränderung des gelieferten Weines auch bei uns im Haus verfolgen zu können. Ein bedarfsorientierter Bezug ist mit einer Lieferfrist zu akkordieren. Das Weingut Schlager, behält sich das Recht vor, mit Ablauf der Lieferfrist, die verbleibende Restmenge zuzustellen und zu fakturieren.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Weingut Schlager.

11. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten gilt der nächstliegend zuständige Gerichtsstand vom Weingut Schlager.

12. Sprache
Die Sprache für alle Korrespondenzen und Rechtsstreitigkeiten ist Deutsch.

 

 

Fassung 2019